Wie bekannt geworden ist, will die Deutsche Telekom noch in diesem Jahr SSD (Speed Step Down) für herkömmliche DSL-Anschlüsse einführen. Bei spätestens 400 GigaByte transferrierten Daten über das Internet ist dann Ende mit Highspeed - im teuren Tarif. Dann wird die Geschwindigkeit auf zum Beispiel 384 kbit/s oder auch etwas höher gedrosselt - für den Rest des Monats.
Kennen tut man es aus den Bereichen Mobilfunk und Glasfaser (VDSL). Ebenfalls bei LTE ist dieser Schritt getan worden, um eine Gleichberechtigung für Kunden herzustellen. Bei LTE werden theoretische Werte bis zu mehreren hundert MBit/s (DTAG zurzeit 100 MBit/s) erzielt. Wenn in der Funkzelle ein Kunde die vollen 100 MBit/s abnimmt mag es noch gehen. Sind beispielsweise 100 Kunden verbunden und verursachen Vollast sind auch bei gut ausgebauten Funktürmen pro Kunde nicht mehr als 5 MBit/s möglich.
Im DSL-Bereich ist dies nicht so drastisch zu spüren, doch bekommen die Netzbetreiber nach und nach Probleme mit der immer größeren Nachfrage nach Bytes. HighDefinition-Videos (auch bei Youtube), Streaming und auch Internetanwendungen und Clouddienste belasten die Leitungen mehr und mehr.
Für jeden propagandierenden Marketingexperten ein gefundenes Fressen:
Wir entwickeln uns weiter - Nach der Flatrate kommt die Volumenbegrenzung. In 5 Jahren werden dann kostenlose Telekom-USB-Sicks verbreitet, mit denen man jeweils 2 GigaByte kostenlos downloaden kann.
... wie zu AOL-CD-Zeiten.
Natürlich gibt es neben der Telekom auch noch andere Anbieter und DSL betreffend bin ich froh woanders zu sein. Trotzdem fragt man sich wo es hingeht. Was bringen uns Bonding und Vectoring, WLAN ac-Standard und VDSL2, wenn das Datenvolumen uns so ausbremst, dass auch 3000 Meter Kupfer reichen würden.
Weiterhin frage ich mich, wie die Deutsche Telekom mit diesem Plan weiterhin Kunden halten bzw. gewinnen will.
Machen andere Anbieter mit? Wohl kaum.
Kann die DTAG bei der Bundesnetzagentur Volumenbegrenzungen auf der TAL durchsetzen? Ich denke nicht.
Der letzte Drops ist noch nicht gelutscht. Die DTAG hat noch Zeit sich den Schritt zu überlegen und zurückzurudern. Eine Identifizierung der Datenpakete - ob nun Entertain-Streaming oder normaler Download ist möglich, wie die Option Spotify im Mobilfunk-Bereich der DTAG beweist. Hier wird das Steaming von Spotify NICHT auf das Inklusivvolumen angerechnet.
Somit wäre dies ebenfalls kein Hindernis.